Zielgruppe
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen
Betriebsleiter/innen, Niederlassungsleiter/innen

Rechtliche Grundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Hintergrund
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Genehmigung (Konzession) der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung). 

HINWEIS: Alle gewerblichen Personenbeförderungen, mit denen ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird
unterliegen der Genehmigungspflicht nach PBefG! Dazu gehören u.a.

Auch die  ist eine gewerbliche Personenbeförderung und somit genehmigungspflichtig. Ebenso genehmigungspflichtig sind 

  • Krankenfahrten/Patientenfahrten, bei denen keine medizinische Betreuung erforderlich ist 
  • Krankentransporte im Rettungsdienst (in einigen Bundesländern ist eine separate Prüfung erforderlich!)
  • Hol- und Bringdienste, z.B. Tagespflege, ambulante Reha
  • begleitete Einkaufs- oder Arztfahrt im Rahmen der Seniorenbetreuung
  • Planwagenfahrten mit Kfz (Traktor oder Zugmaschine)

Bietet ein Unternehmern Ausflugsfahrten mit dem PKW (bis 8 Fahrgäste) an, z.B. Kaffeefahrten für Senioren, wird die "große" Straßenpersonenverkehrs-Prüfung (Omnibusverkehr und Ausflugsfahrten mit PKW) benötigt. In einigen Bundesländern ist für regelmäßige Flughafen-Shuttle-Fahrten ebenfalls die Omnibus-Prüfung vorgeschrieben.

Wissenswertes zu den Fachkunde-Seminaren / FAQ: IHK-Fachkunde-Seminare
Informationen zur Fachkundeprüfung: Ablauf der Prüfung, Prüfungssachgebiete, DIHK-Orientierungsrahmen

Zu den Standorten und Terminen:
Bad Friedrichshall (Heilbronn)
Ensdorf (Saarland)
Stockstadt am Main
Stuttgart