Fachkunde Online
|
||
![]() |
![]() |
![]() |
Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
|
Fachkunde Classic
|
|
![]() Bad Friedrichshall (Heilbronn)Nächster Starttermin: 23.06.2025
|
![]() Stockstadt am MainNächster Starttermin: 02.06.2025
|
![]() Ensdorf (Saarland)Nächster Starttermin: 12.05.2025
|
![]() Stuttgart-WangenNächster Starttermin: 12.05.2025
|
Fachkunde Exclusiv- nur für Sie:
|
Individuelle Schulung, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Teilnehmer Fachkunde für Lohnunternehmer / Kleinbetriebe: Sie bilden eine Gruppe- wir kommen zu Ihnen! Wir erzielen außerordentlich hohe Erfolgsquoten in den Prüfungen: ca. 90 % unserer Einzelschüler bestehen auf Anhieb ihre Prüfung!Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an - wir freuen uns auf Sie! |
Weiterbildung 2025 planen und sparen:BALM-Förderung für Güterkraftverkehrsunternehmen |
||
Förderprogramm
|
||
Güterkraftverkehrsunternehmen, die mautpflichtige Nutzfahrzeuge über 3,5 to tzGM eingesetzt haben (auch im Werkverkehr), können für unsere Seminare und Einzelschulungen BALM-Fördermittel in Anspruch nehmen: Förderperiode 2025 – Antragsstart (Mitteilung BALM vom 20.12.2024): In Anbetracht der politischen Entwicklungen der letzten Wochen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum Starttermin des Förderprogramms „Weiterbildung“ des BALM erfolgen. Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns einfach an! Tel. 07136 - 2707181 oder E-Mail an info@verkehrsseminare.com |
Verkehrsleiter-Workshops:
|
||
|
![]() |
|
Haftung des Verkehrsleiters
|
Kostenmanagement
|
Kommunikation
|
Termine folgen |
Kontrollpraxis
|
Und wenn´s brennt:Inhouse-Seminar
|
Termine für das 2. Halbjahr sind in Vorbereitung! |
BKF-Trainer-Tage: Fortbildung gem. BKrFQV §7 |
||
![]() |
![]() |
![]() |
Nächster geplanter Termin: Juni 2025Für alle Trainer, die in den Schulungen ihr Bestes geben und denen "gut" nicht gut genug ist, haben wir 3 ereignisreiche Tage mit Informationen zu allen Kenntnisbereichen des BKrFQG zusammengestellt. mehr Info: 3 Tage Fortbildung für Trainer und Ausbilder gem. § 7 BKrFQV |