Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen, für die Ihnen zur Bearbeitung jeweils eine Stunde zur Verfügung steht, und einem  mündlichen Teil (max. 30 min. je Teilnehmer). In der Prüfung können insgesamt 150 Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen 60% der möglichen Punkte = 90 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Sie wird, abhängig von der Terminplanung Ihrer IHK, an einem Tag (vormittags schriftlich, nachmittags mündlich) oder zwei Tagen (1. Tag schriftlich, danach Einladung zur mündlichen Prüfung) durchgeführt. Es werden bundesweit einheitliche Prüfungsbögen verwendet, die nicht veröffentlicht werden.

Im Prüfungsteil „schriftliche Fragen“ und im zweiten Prüfungsteil „Fallstudien/ Übungen“ müssen mindestens 50% der Punktzahl erreicht werden, um in die mündliche Prüfung zu kommen.

In der mündlichen Prüfung müssen ebenfalls mindestens 50% der möglichen Punktzahl erreicht werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. 

Werden in den schriftlichen Teilen bereits über 60% der Gesamtpunktzahl, d.h. mehr als 90 Punkte erreicht, kann die mündliche Prüfung entfallen.

Prüfungssachgebiete

1. Recht

Berufsbezogenes Recht, einschl. Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:

  • Personenbeförderungsrecht
  • Beförderungsvertragsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:

  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungstarife, -entgelte und -bedingungen
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen​

3. Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Bereitstellung und -haltung der Fahrzeuge
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

4. Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

5. Grenzüberschreitende Personenbeförderung

  • Rechtsgrundlagen und Vorschriften zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung

Unsere Seminarinhalte richten sich nach dem Orientierungsrahmen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

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