Lassen Sie Ihre Weiterbildung im Güterkraftverkehr staatlich fördern!

Unternehmen, die bereits Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit mautpflichtigen LKW über 3,5 t tzGm durchführen (Stichtag: 01.12.2024), können die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen! 

Förderprogramm Weiterbildung - Förderperiode 2025

Der Antragszeitraum für das Förderprogramm 2025 „Weiterbildung“ geht vom 11.08. - 01.09.2025 bzw. wird verkürzt, wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist. 

Jetzt heisst es: schnell sein! 
Wir beraten Sie gern und übernehmen die Antragstellung - sprechen Sie uns einfach an: 07136-2707181!

Förderfähig sind:

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten:

  • die Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden,
  • die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb von 1 Monat nach Durchführung nachgewiesen werden.

Die aktuellen Fördersätze betragen:

  • für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter oder  10 Mio. Euro Umsatz: 70 %, max. 1.050,00 € je Fahrzeug
  • für mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. Euro Umsatz: 60 %, max. 900,00 € je Fahrzeug
  • für alle anderen Unternehmen: 50 %, max. 750,00 € je Fahrzeug
  • Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer: pauschal 12,00 € je Teilnehmer und Unterrichtsstunde
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme: pauschal 30,00 € je Teilnehmer und Schulungstag

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.Es werden nur vollständige und fehlerfreie Anträge berücksichtigt - wir unterstützen Sie gerne! Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden. 

Weitere Informationen und FAQs auf der Homepage des BALM