Lassen Sie Ihre Weiterbildung im Güterkraftverkehr staatlich fördern!
Unternehmen, die bereits Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit mautpflichtigen LKW über 3,5 t tzGm durchführen (Stichtag: 01.12.2024), können die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen!
Förderprogramm Weiterbildung - Förderperiode 2025
Der Antragszeitraum für das Förderprogramm 2025 „Weiterbildung“ geht vom 11.08. - 01.09.2025 bzw. wird verkürzt, wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Jetzt heisst es: schnell sein!
Wir beraten Sie gern und übernehmen die Antragstellung - sprechen Sie uns einfach an: 07136-2707181!
Förderfähig sind:
- Verkehrsleiter-Ausbildung:
- IHK-Fachkundeseminar Güterkraftverkehr (Maßnahmenkatalog 1.2)
- Workshop Verkehrsleiter-Haftung (Maßnahmenkatalog 3.1)
- Fuhrparkdisposition, allgemeine Rechtsgrundlagen und Verhaltenstraining:
Schaltstelle Disponent mit den Bausteinen- Verkehrsrecht (Maßnahmenkatalog 3.1)
- Arbeits- und Sozialrecht (Maßnahmenkatalog 3.1)
- Transportrecht (Maßnahmenkatalog 3.1)
- Der Disponent als Führungskraft (Maßnahmenkatalog 3.4)
- Der Disponent als Vertriebsmitarbeiter (Maßnahmenkatalog 3.4)
- Stressmanagement (Maßnahmenkatalog 3.4)
Bei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten:
- die Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden,
- die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb von 1 Monat nach Durchführung nachgewiesen werden.
Die aktuellen Fördersätze betragen:
- für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Umsatz: 70 %, max. 1.050,00 € je Fahrzeug
- für mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. Euro Umsatz: 60 %, max. 900,00 € je Fahrzeug
- für alle anderen Unternehmen: 50 %, max. 750,00 € je Fahrzeug
- Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer: pauschal 12,00 € je Teilnehmer und Unterrichtsstunde
- Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme: pauschal 30,00 € je Teilnehmer und Schulungstag
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.Es werden nur vollständige und fehlerfreie Anträge berücksichtigt - wir unterstützen Sie gerne! Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Weitere Informationen und FAQs auf der Homepage des BALM