Zielgruppe
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen
Verkehrsleiter/innen

Rechtliche Grundlagen
EG-Verordnung 1071/2009
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Hintergrund
Der Marktzugang für Kraftverkehrsunternehmer ist EU-weit einheitlich geregelt.  Der Unternehmer selbst oder die Person, die für alle Personenkraftverkehrsgeschäfte verantwortlich ist (Verkehrsleiter oder Betriebsleiter BOKraft), muss gegenüber der zuständigen Behörde benannt werden und fachkundig sowie persönlich zuverlässig sein. Die Fachkunde kann mit der entsprechenden Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden. 

Wer als Unternehmer Linienverkehr oder Reiseverkehr mit Omnibussen betreiben oder  Ausflugsfahrten mit PKW durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Wissenswertes zu den Fachkunde-Seminaren / FAQ: IHK-Fachkunde-Seminare
Informationen zur Fachkundeprüfung: Ablauf der Prüfung, Prüfungssachgebiete, DIHK-Orientierungsrahmen

Zu den Standorten