Zielgruppe
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen
Verkehrsleiter/innen
Rechtliche Grundlagen
EG-Verordnung 1071/2009
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Hintergrund
Jeder Unternehmer, der gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde (Genehmigungsurkunde / EU-Lizenz), wenn er zumindest ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einsetzt. Dies gilt auch für Gespanne, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen zGg aufweist, als Gespann mit Anhänger jedoch diese Grenze überschreitet.
FAZIT: Für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kfz, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) 3,5 Tonnen übersteigt, wird eine Erlaubnis benötigt.
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