Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen, für die Ihnen zur Bearbeitung jeweils zwei Stunden zur Verfügung stehen, und einem  mündlichen Teil (max. 30 min. je Teilnehmer). In der Prüfung können insgesamt 300 Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen 60% der möglichen Punkte = 180 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Die Prüfung wird, abhängig von der Terminplanung Ihrer IHK, an einem Tag (vormittags schriftlich, nachmittags mündlich) oder zwei Tagen (1. Tag schriftlich, danach Einladung zur mündlichen Prüfung) durchgeführt. Es werden bundesweit einheitliche Prüfungsbögen verwendet, die nicht veröffentlicht werden.

Im Prüfungsteil „schriftliche Fragen“ und im zweiten Prüfungsteil „Fallstudien/ Übungen“ müssen mindestens 50% der Punktzahl erreicht werden, um in die mündliche Prüfung zu kommen. In der mündlichen Prüfung müssen ebenfalls mindestens 50% der möglichen Punktzahl erreicht werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.  

Werden in den schriftlichen Teilen bereits über 60% der Gesamtpunktzahl, d.h. mehr als 180 Punkte erreicht, kann die mündliche Prüfung entfallen.

Prüfungssachgebiete

1. Recht

Berufsbezogenes Recht, einschl. Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:

  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Personenbeförderungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:

  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungspreise und -bedingungen
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
  • Marketing

3. Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Telematik

4. Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Gemeinschaften und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
  •  Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

Unsere Seminarinhalte richten sich nach dem Orientierungsrahmen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK):

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