Zielgruppe
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen
Verkehrsleiter/innen

Rechtliche Grundlagen
EG-Verordnung 1071/2009
EG-Verordnung 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

Hintergrund
Der Marktzugang für Kraftverkehrsunternehmer ist EU-weit einheitlich geregelt.  Der Unternehmer selbst oder die Person, die für alle Güterkraftverkehrsgeschäfte verantwortlich ist (Verkehrsleiter), muss gegenüber der zuständigen Behörde benannt werden und fachkundig sowie persönlich zuverlässig sein. Die Fachkunde kann mit der entsprechenden Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden. 

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt: 

  • nationale Transporte über 3,5 t:  Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (auch für Gespanne mit Anhänger!)
  • internationale Transporte über 3,5 t: Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)
  • internationale Transporte von 2,5 t - 3,5 t: Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) von 2,5 t - 3,5 t

FAZIT: Für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kfz, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) 3,5 Tonnen übersteigt, wird immer! eine Erlaubnis benötigt, im internationalen Güterkraftverkehr bereits ab einem zGG über 2,5 Tonnen!

Wissenswertes zu den Fachkunde-Seminaren / FAQ: IHK-Fachkunde-Seminare
Informationen zur Fachkundeprüfung: Ablauf der Prüfung, Prüfungssachgebiete, DIHK-Orientierungsrahmen

Zu den Standorten und Terminen:
Bad Friedrichshall (Heilbronn)
Ensdorf (Saarland)
Stockstadt am Main
Stuttgart