Fördermittel für Unternehmen und Einzelpersonen

Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Die Förderung kann von Unternehmen und Einzelpersonen beantragt werden. Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst können keine Fördermittel beantragen.

Mit dem Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss

von 50 % zu den Weiterbildungskosten, max. 500,00 Euro.

Das Angebot richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. 
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. 

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Der Betrieb wird beraten und trägt den Eigenanteil. Es können max. zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren ausgestellt werden.

  • Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte

  • Kurskosten: ab 500,- EUR (netto)

  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten (netto), höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Die Beschäftigten selbst werden beraten und tragen ihren Eigenanteil. Alle zwei Jahre kann ein weiterer Bildungsscheck beantragt werden.

  • Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte

  • Einkommen: zu versteuerndes Einkommen max. 30.000,- EUR,
    bei gemeinsam Veranlagten max. 60.000,- EUR

  • Kurskosten: ab 500,- EUR (brutto)

  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck 

Über 250 Weiterbildungsberatungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen eine kostenfreie Beratung an und stellen die Bildungsschecks aus.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW unter www.arbeit.nrw.de oder telefonisch unter 0211/837-1929 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr).