BKF-Module LKW


BKF-Module BUS


BKF-Trainer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet Bus- und LKW-Fahrer, regelmäßig innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung  zu absolvieren. 

Nach Ablauf der Stichtage für Bus und LKW bieten wir nun die fünf Weiterbildungs-Module  der "2. Welle" in Einheiten von je sieben Stunden an. 

Die Weiterbildung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Ohne diese Eintragung darf der Führerschein nicht mehr gewerblich genutzt werden. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder im Personenverkehr mit mehr als 9 Sitzplätzen.

Für Fahrer, die unter die Übergangsregelung fallen, d.h. deren Führerscheine bis 09.09.2015 (BUS) bzw. 09.09.2016 (LKW) ablaufen, muss die Berufskraftfahrer-Weiterbildung bis zum Ablauf des Führerscheins nachgewiesen werden (§5 BKrFQG).

Die Schulungsinhalte sind in drei Kenntnisbereiche eingeteilt:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften (Verkehrsregeln, Lenk- und Ruhezeiten)
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

In jedem der angebotenen Module werden ein oder mehrere Kenntnisbereiche behandelt, so dass nach fünf Weiterbildungen Themen aus allen Kenntnisbereichen nachgewiesen werden können.