Verkehrsleiter gem. Verordnung EG 1071/2009
Was ist eigentlich ein Verkehrsleiter?
Wie wird man Verkehrsleiter? Was sind seine Aufgaben? Wofür ist er verantwortlich?
Wir begleiten Sie von der IHK-Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung
bis in die Praxis als benannter Verkehrsleiter:
Fachliche Eignung gem. Berufzugangsverordnung: Unternehmerprüfung
Rechtliche Grundlagen: Workshop Verkehrsleiter-Haftung
Verkehrsleiter-Praxis: Arbeits- und Sozialrecht
Schulungs- und Unterweisungspflicht: Qualifizierung Digitaler Tachograph
Was steht in der Verordnung EG 1071/2009?
Die Verordnung versteht unter dem Verkehrsleiter
- eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person, oder
- falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt, diese Person selbst, oder
- gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person,
die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet.
Alle in der EU niedergelassenen Güterkraftverkehrsunternehmer müssen mindestens einen Verkehrsleiter bestellen, das kann auch der Unternehmer selbst sein.
Der Werkverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen.
Der Verkehrsleiter muss die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung nachweisen sowie die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Das bedeutet, dass der Verkehrsleiter gemäß Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und der Unternehmensstruktur in der Lage sein muss, den Betrieb tatsächlich zu leiten. Er muss über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
Der Unternehmer kann einen Angestellten als Verkehrsleiter benennen oder einen externen Verkehrsleiter beauftragen. Der externe Verkehrsleiter darf maximal vier Unternehmen mit maximal 50 Kraftfahrzeugen betreuen. Für den internen Verkehrsleiter gilt diese Fahrzeugbeschränkung nicht.
Aufgaben des Verkehrsleiters
- das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
- die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
- die grundlegende Rechnungsführung
- die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
- die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)
Verkehrsunternehmerdatei
- Name, Rechtsform und Anschrift,
- Zahl der erfassten Fahrzeuge,
- Nummern der Gemeinschaftslizenzen und Anzahl der beglaubigten Kopien und
- der Name des benannten Verkehrsleiters