Lassen Sie Ihre Weiterbildung im Güterkraftverkehr staatlich fördern!

Unternehmen, die bereits Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit mautpflichtigen LKW über 3,5 t tzGm durchführen (Stichtag: 01.12.2024), können die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen! 

Förderprogramm Weiterbildung - Förderperiode 2026

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Weiterbildung“ beginnt am 14. Januar 2026 und endet gemäß Richtlinie „Weiterbildung“ am 31. August 2026. Das elektronische Antragsportal wird jedoch ggf. vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Jetzt heisst es: schnell sein! 
Wir beraten Sie gern und übernehmen die Antragstellung - sprechen Sie uns einfach an: 07136-2707181!

Förderfähig sind:

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten:

  • die Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden,
  • die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb von 1 Monat nach Durchführung nachgewiesen werden.

Die aktuellen Fördersätze betragen:

  • für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter oder  10 Mio. Euro Umsatz: 70 %, max. 1.050,00 € je Fahrzeug
  • für mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. Euro Umsatz: 60 %, max. 900,00 € je Fahrzeug
  • für alle anderen Unternehmen: 50 %, max. 750,00 € je Fahrzeug
  • Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer: pauschal 12,00 € je Teilnehmer und Unterrichtsstunde
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme: pauschal 30,00 € je Teilnehmer und Schulungstag

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.Es werden nur vollständige und fehlerfreie Anträge berücksichtigt - wir unterstützen Sie gerne! Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden. 

Weitere Informationen und FAQs auf der Homepage des BALM