Zielgruppe
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen
Betriebsleiter/innen, Niederlassungsleiter/innen
Rechtliche Grundlagen
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Hintergrund
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Genehmigung (Konzession) der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung).
HINWEIS: Auch die begleitete Einkaufs- oder Arztfahrt im Rahmen der Seniorenbetreuung ist eine gewerbliche Personenbeförderung und somit genehmigungspflichtig, Auch Krankentransporte, bei denen keine medizinische Betreuung erforderlich ist (Patientenfahrten) sowie Hol- und Bringdienste, z.B. Flughafenshuttle fallen unter die Genehmigungspflicht.
Bietet ein Unternehmern Ausflugsfahrten mit dem PKW (bis 8 Fahrgäste) an, z.B. Kaffeefahrten für Senioren, wird die "große" Straßenpersonenverkehrs-Prüfung (Omnibusverkehr und Ausflugsfahrten) benötigt.
Wissenswertes zu den Fachkunde-Seminaren / FAQ: IHK-Fachkunde-Seminare
Informationen zur Fachkundeprüfung: Ablauf der Prüfung, Prüfungssachgebiete, DIHK-Orientierungsrahmen