Berufliche Weiterbildung wird über den ESF gefördert! 

Der Europäische Sozialfonds (ESF) zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt über das ESF-Förderprogramm Fachkurse die berufliche Weiterbildung in Form von Zuschüssen* zur Teilnehmergebühr. 

ESF-Fachkursförderung für Seminare in Stuttgart

Zuschussberechtigt* sind Beschäftigte, Selbständige, Existenzgründer, Wiedereinsteiger mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz
in Baden-Württemberg. Der Zuschuss wird direkt von der Seminargebühr abgezogen;

  • 25 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren 
    oder
  • 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende ohne Berufsabschluss
    oder
  • 50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende über 55 Jahre

*Die Antragstellung erfolgt durch den Seminarveranstalter, die Unterlagen müssen zum Seminarbeginn ausgefüllt werden. Nicht förderberechtigt sind Beschäftigte von Unternehmen der öffentlichen Hand.

Es besteht kein Anspruch auf den Zuschuss, wenn die Fördermittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sind bzw. die erforderlichen Teilnehmerunterlagen nicht vorgelegt werden.

Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen unter www.esf-bw.de.