Berufliche Zukunft absichern - Weiterbildungsbonus beantragen!
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben, Selbständigen und Freiberuflern.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, max. 1.500 Euro.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein sowie Freiberufler und Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Beschäftigten. Dabei müssen mindestens 50% der Seminargebühr vom Arbeitgeber oder vom Inhaber übernommen werden.
Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 Euro können grundsätzlich gefördert werden,
Weiterbildungsmaßnahmen zwischen 160 und 1.000 Euro werden gefördert, wenn
- das zu versteuerndes Jahreseinkommen
- über 20.000 Euro (Alleinverdienende)
- oder über 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) liegt und
- die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt.
Weitere Informationen zum Weiterbilungsbonus unter www.schleswig-holstein.de/weiterbildungsbonus
oder telefonische Beratung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter 0431 - 99 05 2222.