Berufliche Zukunft absichern - Weiterbildungsbonus beantragen!

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben, Selbständigen und Freiberuflern.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, max. 1.500 Euro.

Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein sowie Freiberufler und Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Beschäftigten. Dabei müssen mindestens 50% der Seminargebühr vom Arbeitgeber oder vom Inhaber übernommen werden.

Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 Euro können grundsätzlich gefördert werden,
Weiterbildungsmaßnahmen zwischen 160 und 1.000 Euro werden gefördert, wenn 

  • das zu versteuerndes Jahreseinkommen 
    • über 20.000 Euro (Alleinverdienende)
    • oder über 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) liegt und
  • die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt.

Weitere Informationen zum Weiterbilungsbonus unter www.schleswig-holstein.de/weiterbildungsbonus 
oder telefonische Beratung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter 0431 - 99 05 2222.