Kontrollgeräteverordnung VO (EU) 165/2014: Schulungs- und Unterweisungspflicht
Durch Qualifizierung Fehler verhindern und Bußgelder vermeiden

Bereits seit März 2016 wird im Artikel 33 der Kontrollgeräte-Verordnung EU 165/2014 eine ausdrückliche Schulungs- und Unterweisungspflicht des Fahrpersonals vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung werden Güterkraftverkehrsunternehmer deutlich zur Kasse gebeten: Die Bußgelder für die Falsch-/ Fehlbedienung des Digitalten Tachographen können bis zu 30.000,00 € betragen. Unternehmer, die nicht nachweisen können, dass Sie ihrer Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen sind, haften zusätzlich auch für die (unwissentlichen) Verstöße Ihrer Fahrer.

Der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter ist dafür verantwortlich, dass bei einer Kontrolle durch BAG oder Polizei jeder Fahrer in der Lage ist, die geforderten Ausdrucke anzufertigen. Und selbstverständlich müssen auch alle Arbeits-/ Bereitschafts-/ Lenk- und Ruhezeiten korrekt eingestellt bzw. nachgetragen werden. Durch die Qualifizierung für Fahrpersonal und Führungskräfte können Bußgelder und Punkte im FAER vermieden werden!

Zielgruppe
Berufskraftfahrer/innen
Unternehmer, Verkehrsleiter, Fuhrparkmanager und beauftragte Personen in Spedition und Logistik

Inhalt 1. Teil (Fahrpersonal und Führungskräfte)
Rechtsgrundlagen
Vorstellung verschiedener Gerätetypen
Handhabung (Simulator)
Eingabe von Nachträgen, Urlaubstagen etc.
Erstellen von Ausdrucken

Inhalt 2. Teil (nur Führungskräfte)
Verantwortlichkeiten und Haftung
Auslesen der Kontrollgeräte/ Fahrerkarten
Daten-Archivierung
Verfahren bei Verstößen

Seminarleiter
Trainer der vsm

Dauer
Fahrpersonal: 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Führungskräfte: zusätzlich 14:00 bis 15:30 Uhr

Termine und Veranstaltungsorte
aktuell nur als Inhouse-Seminar buchbar
Diese Qualifizierung ist auch als Inhouse-Seminar buchbar.

Kosten
auf Anfrage

 

direkt zur Anmeldung

 

Information und Anmeldung
Ansprechpartner: Ellen Hummel

Tel. 07136 - 270 71 81 
hummel@verkehrsseminare.com 

 

direkt zur Anmeldung

Im Artikel 33 der VO (EU) 165/2014 ist konkret geregelt:

"Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten."

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine einmalige Einweisung und Belehrung nicht genügt, auch die Wiederholung alle fünf Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung genügt im Zweifelsfall bei einem Verstoß nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte kürzere Abstände wählen und regelmäßig Schulungen durchführen. Ebenso sind Schulungen bei jeder Neueinstellung bzw. bei Updates oder Gerätewechseln erforderlich. Insbesondere, wenn beim Auslesen der Fahrerkarten deutlich wird, dass ein Fahrer ein Problem mit der Bedienung des Kontrollgeräts hat, muss der Unternehmer sofort reagieren und ggf. eine Nachschulung veranlassen. 

Qualifizierung für Fahrpersonal und Führungskräfte

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Schulung für Fahrpersonal und Führungskräfte an, bei der alle Fahrer/innen einen Schulungsnachweis erhalten.

Im ersten Teil der Qualifizierung erläutern wir in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Fahrpersonal und Führungskräften die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgeräts. Gemeinsam mit den Teilnehmern wird herausgearbeitet, welche wichtige Bedeutung die Einhaltung der Sozialvorschriften und der entsprechende Nachweis durch die richtige Bedienung des Fahrtenschreibers für die Straßenverkehrssicherheit und die persönliche Gesundheit hat.

Anschließend üben die Teilnehmer die Bedienung der verschiedenen in Ihrem Fuhrpark eingesetzten Kontrollgeräte sowie anderer Kontrollgeräte, die ggf. bei Mietfahrzeugen eingebaut sein können. So beherrscht Ihr Fahrpersonal nicht nur die Kernfunktionen, sondern auch alle damit einhergehenden Aufgaben wie die manuelle Eingabe von Nachträgen oder die Erstellung notwendiger Tages-/ Kontroll-Ausdrucke.

Jeder Fahrer erhält am Ende der Unterweisung eine Fahreranweisung "Digitales Kontrollgerät" mit abtrennbarer Fahrerbestätigung.

Am Nachmittag vermitteln wir im zweiten Teil der Qualifizierung die ausschließlich für Unternehmer/ Verkehrsleiter bzw. beauftragte Personen relevanten Themen. Sie erhalten einen Überlick über Verantwortlichkeiten und Haftung des Verkehrsunternehmens sowie die erforderlichen Tätigkeiten. Hierzu gehören u.a. die technische Unterweisung, das rechtzeitige Auslesen und Archivieren von Daten sowie die Ahndung von Verstößen, z.B. durch Nachschulung.