Lassen Sie Ihre Weiterbildung im Güterkraftverkehr staatlich fördern!

Unternehmen, die bereits Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit mautpflichtigen LKW über 3,5 t durchführen (Stichtag: 01.12.2024), können die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen! 

Förderprogramm Weiterbildung - Förderperiode 2025

Förderperiode 2025 – Antragsstart (Mitteilung BALM vom 20.12.2024):

In Anbetracht der politischen Entwicklungen der letzten Wochen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum Starttermin des Förderprogramms „Weiterbildung“ des BALM erfolgen. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Antragstellung möglich ist!

Förderfähig sind:

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten:

  • die Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden,
  • die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb von 1 Monat nach Durchführung nachgewiesen werden.

Die aktuellen Fördersätze betragen:

  • für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter oder  10 Mio. Euro Umsatz: 70 %, max. 1.050,00 € je Fahrzeug
  • für mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. Euro Umsatz: 60 %, max. 900,00 € je Fahrzeug
  • für alle anderen Unternehmen: 50 %, max. 750,00 € je Fahrzeug
  • Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer: pauschal 12,00 € je Teilnehmer und Unterrichtsstunde
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme: pauschal 30,00 € je Teilnehmer und Schulungstag

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.Es werden nur vollständige und fehlerfreie Anträge berücksichtigt - wir unterstützen Sie gerne! Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden. 

Weitere Informationen und FAQs auf der Homepage des BALM