Lassen Sie Ihre Weiterbildung im Güterkraftverkehr staatlich fördern!

Unternehmen, die bereits Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit LKW über 7,5 t durchführen (Stichtag: 01.12.2022), können die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen!

Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Förderperiode 2023

Förderfähig sind:

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten:

  • die Maßnahmen müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden,
  • die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb von 1 Monat nach Durchführung nachgewiesen werden.

Die aktuellen Fördersätze betragen:

  • für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter oder  10 Mio. Euro Umsatz: 70 %, max. 1.050,00 € je Fahrzeug
  • für mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. Euro Umsatz: 60 %, max. 900,00 € je Fahrzeug
  • für alle anderen Unternehmen: 50 %, max. 750,00 € je Fahrzeug
  • Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer: pauschal 12,00 € je Teilnehmer und Unterrichtsstunde
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme: pauschal 30,00 € je Teilnehmer und Schulungstag

Anträge können vom 14.01. bis 30.11.2023 elektronisch über das Online-Portal des BAG unter  https://antrag-bvbs.bund.de/ eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.Es werden nur vollständige und fehlerfreie Anträge berücksichtigt - wir unterstützen Sie gerne! Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden. 

Weitere Informationen und FAQs auf der Homepage des BAG

Förderprogramm Güterkraftverkehr


Bildquelle: BAG

BAG-Flyer "Förderung des Güterkraftverkehrs"

 
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