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-Zertifikat |
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu. Regelmäßige Weiterbildungen werden damit Pflicht. Insgesamt fünf Fortbildungstage à 7 Zeitstunden müssen Bus- und Lkw-Fahrer absolvieren, um Ihre Fahrerlaubnis für den gewerblichen Güter- bzw. Personenverkehr zu behalten.
Wir sind anerkannter Schulungsveranstalter nach dem BKrFQG § 7 und bieten Ihnen verschiedene Weiterbildungs-Möglichkeiten an:
Unsere Tages-Module finden jeweils Samstags statt und können einzeln gebucht werden. Jeder Tag steht dabei unter einem besonderen Motto:
Modul 1: Basis-Eco-Training: wirtschaftliches Fahren
Modul 2: Sozialvorschriften, neue Verkehrsregeln,
Vorschriften für den Güter-/ PersonenverkehrModul 3: Sicherheitstechnik und Fahrtechnik
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung / Fahrgastsicherheit
Außerdem können Sie eine Kombination mehrerer Module buchen:
als Wochenseminar (alle 5 Module) oder
als Unternehmer-Seminar an zwei Wochenenden (1x 3, 1x 2 Module)Sie frischen Altbekanntes wieder auf, lernen Neues dazu und profitieren vom Erfahrungsaustausch in der Gruppe. Unsere Dozenten freuen sich auf Ihre Erfahrung und Ihr Mitwirken, denn so wird jedes Modul einzigartig und interessant!
Gerne bieten wir Ihnen auch eine interne Schulung in Ihrem Unternehmen an: Termine und firmenspezifische Inhalte legen wir mit Ihnen gemeinsam fest.
HINWEIS: Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erworben werden, in dem der Fahrer beschäftigt ist. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung, sondern eine Teilnahmebescheinigung. Diese darf nur ausgehändigt werden, wenn der Teilnehmer in der gesamten Seminarzeit anwesend war. Wenn die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
für Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013,
für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleich laufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.